Artenvielfalt und Sortenreichtum
Vielfalt der Tomatensorten:Schlesische Himbeere, Schifferstädter Rotkäppschen, Gelbes Venusbrüstchen und noch viele mehr (bis zu 4000 Tomatensorten). Es gibt sie in allen Formen und Farben! |
Mit einem geplanten europäischen Saatgut-Vertriebsrecht,
will die EU die Zulassung für Pflanzensorten verschärfen. Dadurch wäre aber die
wertvolle Vielfalt von Gemüse, Früchten und Getreide, die durch lokale Bauern,
Züchter und Gärtner bis jetzt erhalten geblieben sind, gefährdet. Durch das neue EU Gesetz würde es eine
verschärfte Zulassungspflicht für Pflanzensorten geben, was vor allem die
kleinen Züchter und Bauern vom Markt drängen würde, zum Vorteil der größeren
Konzernen, wie zum Beispiel Monsanto. Es ist auch geplant, das Sortenämter
europaweit nach einheitlichen Regeln entscheiden sollen und nicht mehr wie
bisher die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst bestimmen können, nach welchen
Kriterien sie das Saatgut zulassen. Dadurch möchte man einheitliche Qualität
und transparente Information schaffen. Diese Regelung würde aber erheblich die
Freiheit der Bauern einschränken, da viele Prüfkriterien nicht mit alten Sorten
und Öko-Saatgut übereinstimmen und diese der geforderten Einheitlichkeit nicht
gerecht werden. Für kommerzielle, genetisch oft verarmte Hybridsorten wäre dies
Regelung vom Vorteil. Diese können sich aber nicht selbst vermehren und müssten
jedes Jahr neu eingekauft werden. Dies würde zu einer noch größeren Monotonie
auf europäischen Feldern führen. Aus diesem Grund wollen wir durch unsere
Projekt Botschafter der Sortenvielfalt werden und auch verschieden alte und
seltene Sorten, wie zum Beispiel die schwarze Tomate, in unserem Hochbeet anbauen. Dadurch möchten
wir mit unserem Projekt einen kleinen Teil dazu beitragen, die Biodiversität von
verschiedenen Gemüsen, Geschmäckern, Schönheiten und Esskulturen zu erhalten.
Am Montag, den 06. Mai wurde der Entwurf, der EU-Kommission
dazu veröffentlicht. Dieser sieht vor, das kleine landwirtschaftliche Unternehmen
altes Saatgut als „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ weiterhin verwenden
und verkaufen dürfen, ohne das sie dieses registrieren müssen. Auch sollen
althergebrachte Sorten von verpflichtenden Tests ausgeschlossen werden und
Hobbygärtner sind von den Saatgutverordnungen ausgenommen. Ob diese Regeln so
in Kraft treten werden ist derzeit aber noch nicht absehbar, bis das Europaparlament
und die im Rat versammelten EU-Regierungsvertreter zugestimmt haben.
Siehe auch:
http://saatgutpolitik.arche-noah.at/wozu-vielfalt/bald-ausgestorben
http://helfen.global2000.at/de/node/19
http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1398977/Altes-Saatgut-neue-Nischen_EU-haelt-an-Sortenvielfalt-fest
Die Zeit: "Rettet die Vielfalt!", 02.05.2013, S. 19, Wirtschaft
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