Mittwoch, 8. Mai 2013


Artenvielfalt und Sortenreichtum

 
Vielfalt der Tomatensorten:Schlesische Himbeere, Schifferstädter Rotkäppschen, Gelbes Venusbrüstchen und noch viele mehr (bis zu 4000 Tomatensorten). Es gibt sie in allen Formen und Farben! 

Mit einem geplanten europäischen Saatgut-Vertriebsrecht, will die EU die Zulassung für Pflanzensorten verschärfen. Dadurch wäre aber die wertvolle Vielfalt von Gemüse, Früchten und Getreide, die durch lokale Bauern, Züchter und Gärtner bis jetzt erhalten geblieben sind, gefährdet.  Durch das neue EU Gesetz würde es eine verschärfte Zulassungspflicht für Pflanzensorten geben, was vor allem die kleinen Züchter und Bauern vom Markt drängen würde, zum Vorteil der größeren Konzernen, wie zum Beispiel Monsanto. Es ist auch geplant, das Sortenämter europaweit nach einheitlichen Regeln entscheiden sollen und nicht mehr wie bisher die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst bestimmen können, nach welchen Kriterien sie das Saatgut zulassen. Dadurch möchte man einheitliche Qualität und transparente Information schaffen. Diese Regelung würde aber erheblich die Freiheit der Bauern einschränken, da viele Prüfkriterien nicht mit alten Sorten und Öko-Saatgut übereinstimmen und diese der geforderten Einheitlichkeit nicht gerecht werden. Für kommerzielle, genetisch oft verarmte Hybridsorten wäre dies Regelung vom Vorteil. Diese können sich aber nicht selbst vermehren und müssten jedes Jahr neu eingekauft werden. Dies würde zu einer noch größeren Monotonie auf europäischen Feldern führen. Aus diesem Grund wollen wir durch unsere Projekt Botschafter der Sortenvielfalt werden und auch verschieden alte und seltene Sorten, wie zum Beispiel die schwarze Tomate,  in unserem Hochbeet anbauen. Dadurch möchten wir mit unserem Projekt einen kleinen Teil dazu beitragen, die Biodiversität von verschiedenen Gemüsen, Geschmäckern, Schönheiten und Esskulturen zu erhalten.

Am Montag, den 06. Mai wurde der Entwurf, der EU-Kommission dazu veröffentlicht. Dieser sieht vor, das kleine landwirtschaftliche Unternehmen altes Saatgut als „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ weiterhin verwenden und verkaufen dürfen, ohne das sie dieses registrieren müssen. Auch sollen althergebrachte Sorten von verpflichtenden Tests ausgeschlossen werden und Hobbygärtner sind von den Saatgutverordnungen ausgenommen. Ob diese Regeln so in Kraft treten werden ist derzeit aber noch nicht absehbar, bis das Europaparlament und die im Rat versammelten EU-Regierungsvertreter zugestimmt haben. 

Siehe auch:
http://saatgutpolitik.arche-noah.at/wozu-vielfalt/bald-ausgestorben
http://helfen.global2000.at/de/node/19
http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1398977/Altes-Saatgut-neue-Nischen_EU-haelt-an-Sortenvielfalt-fest
Die Zeit: "Rettet die Vielfalt!", 02.05.2013, S. 19, Wirtschaft 

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